Über den KAV Saar

Der Kommunale Arbeitgeberverband Saar (KAV Saar) ist eine Vereinigung von Arbeitgebern im Sinne des Tarifvertragsgesetzes.
Der KAV Saar hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • regelmäßige, aktuelle Informationen zu allen wichtigen Fragen des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts in Form von Rundschreiben
  • individuelle Beratung in allen verbandsrelevanten Angelegenheiten
  • Verhandlung, Abschluss und Pflege bezirklicher Tarifverträge
  • kostenlose Prozessvertretung für unsere Mitglieder in Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten sowohl in erster Instanz als auch in der Berufungsinstanz und vor dem Bundesarbeitsgericht
  • Stellenbewertungen für unsere Mitglieder auch in größerem Umfang.

Zur Erfüllung der Verbandsaufgaben ist der KAV Saar Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in Berlin (VKA). Im Rahmen der Gremien der VKA wirken die Vertreter des Verbandes zusammen mit dem Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder - TdL - an der Tarifpolitik für den öffentlichen Dienst im Bundesgebiet mit. Dem KAV Saar gehören alle saarländischen Städte, Gemeinden, Landkreise sowie der Regionalverband Saarbrücken an. Daneben sind sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtlich organisierte Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Zweckverbände Mitglied beim KAV Saar.
Zur Zeit zählt der KAV Saar 184 Mitglieder mit mehr als 31.000 Beschäftigten.